Beitragsordnung

Betriebe bis 5 Mitarbeiter

257,50 €

pro Jahr

Betriebe ab 6 Mitarbeiter

412,00 €

pro Jahr

Betriebe ab 50 Mitarbeiter

824,00 €

pro Jahr

Im Betrieb tätige Familienangehörige, Auszubildende, Halbtagskräfte, Aushilfen u.ä. zählen als Mitarbeiter im obigen Sinne.
Die Beiträge sind halbjährlich fällig und werden durch Lastschriftermächtigung zu den Fälligkeitsterminen 15.3. und 15.9. eines jeden Jahres eingezogen.
Sofern die Jahreshauptversammlung keinen anderen Beschluß faßt, erhöhen sich die Beiträge jährlich zum 1.7. um 3 %.
Diese Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 03. Mai 2022 genehmigt

Höggenstr. 1, 59494 Soest
02921 - 16324
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