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Beitragsordnung

Betriebe bis 5 Mitarbeiter

273,15 €

pro Jahr

Betriebe ab 6 Mitarbeiter

436,70 €

pro Jahr

Betriebe ab 50 Mitarbeiter

874,15 €

pro Jahr

Im Betrieb tätige Familienangehörige, Auszubildende, Halbtagskräfte, Aushilfen u.ä. zählen als Mitarbeiter im obigen Sinne.
Die Beiträge sind halbjährlich fällig und werden durch Lastschriftermächtigung zu den Fälligkeitsterminen 15.3. und 15.9. eines jeden Jahres eingezogen.
Sofern die Jahreshauptversammlung keinen anderen Beschluß faßt, erhöhen sich die Beiträge jährlich zum 1.7. um 3 %.
Diese Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 22. März 2023 genehmigt

Aktuelle Termine

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